Online-Scheidung

In den letzten Jahren findet man im Internet immer häufiger den Begriff "Online-Scheidung". Mit dieser Begrifflichkeit wird der Eindruck erweckt, es könne außerhalb der für die übliche Scheidung geltenden Bestimmungen kurzfristig und kostengünstig eine Scheidung vollzogen werden. Dieser Eindruck ist jedoch falsch.

Das Ausfüllen eines Online-Scheidungsantrages genügt nicht, um das Scheidungsverfahren in Gang zu setzen. Erforderlich ist, dass einer der Ehepartner anwaltlich vertreten ist und einen Scheidungsantrag von diesem stellen lässt. Des Weiteren ist die Teilnahme am Scheidungstermin erforderlich, d. h. der Scheidungswillige muss mit seinem Anwalt gemeinsam vor Gericht erscheinen.

Auch ist die "Online-Scheidung" nicht billiger. Wie bei jedem Scheidungsantrag bestimmt auch im Fall der "Online-Scheidung" das Gericht den zugrundeliegenden Gegenstandswert. Dieser unterscheidet sich nicht, ob das "übliche" Verfahren genutzt wird oder die so genannte Online-Scheidung. Die Kosten bleiben somit regelmäßig gleich.

Die Online-Scheidung stellt vielmehr eine Erleichterung für den Scheidungswilligen dar, da dieser alle für das Scheidungsverfahren benötigten Informationen in Form eines Fragebogens mitteilt. Auch die hieran anschließende Korrespondenz erfolgt entweder in elektronischer oder telefonischer Form, persönliche Termine mit dem mandatierten Anwalt entfallen.

Nicht für jede Scheidung ist diese Form jedoch geeignet. Eine "Online-Scheidung" ist insbesondere für Fälle geeignet, in denen die nachfolgend genannten Voraussetzungen vorhanden sind:

  • Das für die Einreichung eines Scheidungsantrages erforderliche Trennungsjahr ist – so gut wie – abgelaufen, d. h. die Parteien leben mindestens neun Monate getrennt
  • Die Ehegatten sind beide wirtschaftlich von einander unabhängig, z. B. wenn beide vollschichtig erwerbstätig sind und über im Wesentlichen gleiche Einkünfte verfügen
  • Die Scheidungswilligen haben einen notariellen Ehevertrag abgeschlossen, in dem die Regelungen für den Fall der Trennung und Scheidung enthalten sind
  • Die Ehegatten haben bereits eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen, in der alle zu klärenden Fragen einer Regelung zugeführt sind.
Sollten Sie der Auffassung sein, dass eine solche Online-Scheidung für Sie in Betracht kommt und Sie mich damit beauftragen möchten, den Scheidungsantrag für Sie zu stellen, so füllen Sie bitte das anschließende Formular zur Online-Scheidung vollständig aus. Nach Eingang des Fragebogens werde ich prüfen, ob in Ihrem Falle die Voraussetzungen für eine so genannte Online-Scheidung nach Ihren Angaben vorliegen.

Zur Verfügung gestellt von Nicolette Thönnes
Scheidungsanwalt in Koblenz & Montabaur



Online Scheidungsformular

Wichtig: Dieses Formular dient nur zu internen Zwecken. Es geht nicht an das Gericht !
Ohne Unterschrift ist der Auftrag nicht gültig!

Persönliche Daten der Ehegatten
I. Ehefrau:
1. Nachname
2. Sämtliche Vornamen, Rufname unterstrichen
3. Strasse/Nr. (tatsächlicher Wohnsitz)
PLZ
5. Ort
6. Staatsangehörigkeit/ Beruf
II. Ehemann:
1. Nachname
2. Sämtliche Vornamen, Rufname unterstrichen
3. Strasse/Nr. (tatsächlicher Wohnsitz)
4. PLZ
5. Ort
6. Staatsangehörigkeit/ Beruf
II. Letzte gemeinsame Wohnanschrift
1. Strasse
2. PLZ
3. Ort
IV. Daten der Heirat
1. Ort der Heirat
2. Datum
3. Nummer im Heiratsregister
Kopie Heiratsurkunde beigefügt
B. Angaben zur Scheidung
I. Den Scheidungsantrag stelle ich als:
der Ehemann
die Ehefrau
II. Trennungsdatum
Wir leben seit dem getrennt (mindestens knapp 1 Jahr!)
Auch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung kann ausreichen. In diesem Fall bitte bei uns nachfragen.
III. Einer der Ehegatten hat die eheliche Wohnung verlassen und ist ausgezogen
ja und zwar der Ehemann ja und zwar die Ehefrau
nein
IV. Gemeinsame minderjährige Kinder sind vorhanden
ja, Namen          Geburtsdaten
ja, Namen          Geburtsdaten
ja, Namen          Geburtsdaten
nein Kopie(n) Geburtsurkunde beigefügt
V. Das Kind / die Kinder lebt / leben
beim Ehemann
bei der Ehefrau
VI. Das Sorgerecht für das Kind / die Kinder soll erhalten
die Ehegatten gemeinsam (Normalfall) der Ehemann
die Ehefrau andere Regelung
VII. Dem Scheidungsantrag stimmt der andere Ehegatte zu (dies haben die Ehepartner besprochen)
ja nein
VIII. Es gibt einen Ehevertrag
ja
nein
siehe Anlage
IX. Es gibt eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung
ja
nein
siehe Anlage
X. Es wurde eine Regelung über den Ehegattenunterhalt getroffen
ja, Sie hat folgenden Inhalt:
nein
siehe Anlage
XI. Es wurde eine Regelung über die Ehewohnung getroffen
ja. Sie hat folgenden Inhalt:
nein
siehe Anlage
XII. Es wurde eine Regelung über den Hausrat getroffen
ja. Sie hat folgenden Inhalt:
nein
siehe Anlage
XIII. Es wurde folgende Regelung über den Kindesunterhalt getroffen
nach der Düsseldorfer Tabelle nach örtlicher Rechtsprechung
anders:
bislang keine, regeln wir selbst siehe Anlage
XIV. Es wurde folgende Regelung über das Besuchsrecht getroffen
keine, das regeln die Eheleute selbst hier besteht Beratungsbedarf
XV. Versorgungsausgleich
ausgeschlossen durch notariellen Vertrag (bitte beifügen)
soll durchgeführt werden hier besteht Beratungsbedarf
XVI. Nettoverdienst
a.) Nettoverdienst der Ehefrau:
b.) Nettoverdienst des Ehemanns:
XVII. Gerichtsgebühren
Ich werde die Gerichtsgebühren nach Aufforderung an Rechtsanwältin Nicolette Thönnes zur Weiterleitung überweisen
Ich werde die Gerichtsgebühren in Form eines an das Amtsgericht adressierten Scheck (beigefügt) entrichten
XVIII. Weitere Angaben
a) Ihre Fax-Nummer (falls vorhanden):
b) Ihre Telefonnummer:
c) Ihre e-Mail-Adresse:
Fragen, Mitteilungen an Rechtsanwältin Nicolette Thönnes:
Ich wurde darüber belehrt, dass Frau Nicolette Thönnes oder der von ihr beauftragte Korrespondenzanwalt nach dem RVG abrechnen und die Gebührenhöhe sich nach dem Streitwert richtet. Durch die Einschaltung eines Korrespondenzanwaltes wird diese Vereinbarung nicht betroffen. Dies löst keine höheren Kosten aus.

Vollmacht

Hiermit erteile ich:
Frau Rechtsanwältin Nicolette Thönnes
Bonhoefferstr 3
56410 Montabaur

Telefon: 02602 / 950 6 444
Fax: 02602 / 950 6 445

folgende Vollmacht

Frau Rechtsanwältin Nicolette Thönnes wird hiermit die Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit erteilt. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.
ja, hiermit erteile ich die Vollmacht
nein, ich habe noch Fragen

Datum / Ort / Unterschrift Mandant

........................................................................................






Rechtsanwältin
Nicolette Thönnes

Fachanwältin für Familienrecht und Arbeitsrecht Nicolette Thönnes

Bonhoefferstr 3
56410 Montabaur
Deutschland
Telefon: +49(0)2602/9506444
Telefax: +49(0)2602/9506445
E-mail:Kontaktformular


Zweigstelle Koblenz:
Kurfürstenstraße 101
56068 Koblenz
Deutschland
Telefon: 0261- 450 98 393
Telefax: 0261- 450 98 399

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