Arbeitsrecht in Koblenz & Montabaur
Nicolette Thönnes – Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht in Koblenz & Montabaur
Auch das Arbeitsrecht gehört zu den Rechtsmaterien, die im Laufe der Jahre immer komplexer geworden sind. Die Vielfalt der anzuwendenden Rechtsnormen des Arbeitsgerichts, insbesondere die Beschäftigung mit Gesetzen und Verordnungen bis hin zu Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, machen es dem Laien nahezu unmöglich, seine Interessen – gleichgültig als ob als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber – selbst "in die Hand zu nehmen". Entscheidet er sich dennoch hierzu – dies zeigt die Erfahrung – so hat dies nicht selten zur Folge, dass sich sowohl vor Gericht als auch in der vorgerichtlichen Korrespondenz oftmals weniger gute Lösungen und Resultate erzielen lassen als in den Fällen, in denen die Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht bereits von Anfang an erfolgte.
Erstaunlich ist in diesem Zusammenhang immer wieder, wie hartnäckig Irrtümer sich in den Köpfen sowohl auf Arbeitgeberseite als auch bei den Arbeitnehmern verhaftet haben, die letztendlich bei ihrer Anwendung zu erheblichen juristischen Nachteilen beim Anwender führen. Zu den populärsten Irrtümern, denen man als Fachanwalt für Arbeitsrecht nahezu tagtäglich begegnet, zählen unter anderem
- Eine verhaltensbedingte Kündigung ist nur wirksam, wenn der Arbeitnehmer drei Abmahnungen erhalten hat,
- Eine Kündigung ist unwirksam, die der Arbeitnehmer erhält, während er krankgeschrieben ist;
Im Rahmen ihrer bisherigen Tätigkeit hat Frau Rechtsanwältin Thönnes als Fachanwältin für Arbeitsrecht sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vertreten. Aufgrund dieser jahrzehntelangen Erfahrung ist es Frau Rechtsanwältin Thönnes möglich, im Rahmen der Beratung ebenso wie im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen die Interessenlage beider Arbeitsvertragsparteien zu erfassen und diese im Rahmen der Ausarbeitung einer Verhandlungstaktik mit einfließen zu lassen. Diese Grundsätze führen in der vorgerichtlichen Beratung und Vertretung nicht selten zu einer frühen Konfliktlösung, verbessern in jedem Falle die Ausgangssituation durch taktisch und juristisch geschickte Weichenstellung für ein sich gegebenenfalls anschließendes Gerichtsverfahren.
Ergibt sich jedoch, dass die Bemühungen zur Streitbeilegung nicht erfolgreich sind bzw. gegebenenfalls wegen des bevorstehenden Ablaufs einzuhaltender Klagefristen verbieten, so vertritt Sie Frau Rechtsanwältin Thönnes als Fachanwältin für Arbeitsrecht in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Nicolette Thönnes

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