Familienrecht in Koblenz & Montabaur

Nicolette Thönnes – Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Koblenz & Montabaur

Die Statistik belegt, dass jede 3. Ehe in Deutschland geschieden wird. Streitigkeiten im Familienrecht führen – anders als in vielen anderen Rechtsgebieten – bei den Betroffenen zu einer hohen emotionalen Belastung, da diese wie keine andere die Familie und damit den Ort emotionaler Geborgenheit betreffen. Gerade in diesem Zustand emotionaler Betroffenheit ist es schwierig, sich sachgerecht mit auftretenden Problemen und Fragen ohne Unterstützung zu beschäftigen. Die gut gemeinten Ratschläge von Freunden und Bekannten führen oftmals nicht dazu, sich mit den anstehenden Fragen und Problemen rational auseinanderzusetzen und juristisch durchsetzbare und "vernünftige" Lösungen zu erarbeiten. Nicht selten führen emotionale "Schnellschüsse" dazu, dass sich die Fronten unnötigerweise verhärten und die Erarbeitung von Lösungen erheblich erschwert bzw. unmöglich gemacht wird. Oftmals führen solche Lösungen "in Eigenarbeit" dazu, dass nicht die wirtschaftlich günstigste Variante gewählt wird und damit die schnellste Lösung auch die teuerste für die Beteiligten ist.

Aus vorstehenden Gründen ist es daher besonders wichtig und sinnvoll, frühzeitig einen Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren. Eine Begleitung des Mandanten "von Anfang an", d. h. im Vorfeld einer beabsichtigten oder absehbaren Trennung ist ratsam. Auf diese Weise können bereits zu Beginn einer Auseinandersetzung die Ziele des Mandanten ausgearbeitet und durch den Fachanwalt für Familienrecht abgeklärt werden, welche Ziele durchsetzbar sind und an welchen Punkten juristische oder tatsächliche Probleme bei der Durchsetzung der Ansprüche auftreten können. Oft hilft – wie vorstehend ausgeführt – eine frühe "Weichenstellung", eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen und damit ein zeitlich aufwendiges, nervenaufreibendes und kostspieliges gerichtliches Verfahren zu verhindern.

Sollte das Ziel einer vernünftigen, den Interessen des Mandanten gerecht werdenden Regelung sich außergerichtlich nicht erzielen lassen, ist ein gerichtliches Verfahren notwendig, um eine Regelung der streitigen Punkte durch eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen oder aber unter Mitwirkung des Gerichts eine einvernehmliche Vereinbarung der Parteien zu bewirken.

Im Falle der gerichtlichen Auseinandersetzung ist es mein Ziel als Fachanwältin für Familienrecht, Ihre Interessen durchzusetzen und Lösungen zu erarbeiten und bewirken, mit denen Sie "gut leben können" und die Ihnen ermöglichen, (wieder) einen "freien Kopf" zu bekommen.


Rechtsanwältin
Nicolette Thönnes

Fachanwältin für Familienrecht und Arbeitsrecht Nicolette Thönnes

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