Kosten

Eines steht fest:

Ein Verfahren kostet Geld. Und bereits im Vorfeld entstehen Kosten, wenn der Mandant den Anwalt mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt.

Grundsätzlich hat der Auftraggeber- also der Mandant- die Kosten seines Anwaltes zu tragen. Etwas anderes ergibt sich nur aufgrund einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung oder aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Parteien.

Aber nicht jeder ist in der Lage, die Kosten eines Anwaltes und/oder eines Gerichtsverfahrens zu tragen.

Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten der "Fremdfinanzierung" eines Prozesses/gerichtlichen Verfahrens geben.


Rechtsanwältin
Nicolette Thönnes

Fachanwältin für Familienrecht und Arbeitsrecht Nicolette Thönnes

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