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		<title>Kommentare zu Brandheiß: Änderungen beim Scheinvaterregress</title>
		<link>http://www.fachanwalt-familienrecht-arbeitsrecht.de/News_Familienrecht</link>
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 Als Scheinvater bezeichnet man einen Mann, der zwar nicht der biologische Vater eines Kindes ist, der aber tatsächlich dessen Betreuung und Versorgung, insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht übernommen hat. Landläufig sind...</description>
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		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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