Rechtsanwältin Nicolette Thönnes

Fachanwältin für Familienrecht & Fachanwältin für Arbeitsrecht

Nach Ablegen des Abiturs im Jahre 1986 durchlief Frau Rechtsanwältin Thönnes beim heutigen Amt für soziale Angelegenheiten in Koblenz den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nicht technischen Dienst. Im Jahre 1989 legte sie mit Erfolg die Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst ab.

Das Studium der Rechtswissenschaften nahm sie an der Universität Trier auf und setzte es schließlich an der Universität in Mainz fort. Bereits während des Studiums bildeten das Arbeitsrecht sowie das Familienrecht ihre Schwerpunkte.

Seit Ablegen des zweiten Staatsexamens im Jahre 1996 ist Frau Rechtsanwältin Thönnes in Koblenz als Rechtsanwältin tätig. Auch im Rahmen ihrer anwaltlichen Tätigkeit bildete sich der Schwerpunkt im Zivilrecht, insbesondere auch im Familienrecht und Arbeitsrecht heraus. Dies führte dazu, dass Frau Rechtsanwältin Thönnes seit 2004 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2005 Fachanwältin für Arbeitsrecht ist.

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Rechtsanwältin
Nicolette Thönnes

Fachanwältin für Familienrecht und Arbeitsrecht Nicolette Thönnes

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