Scheidung in Koblenz & Montabaur

Nicolette Thönnes steht Ihnen als Fachanwältin für Familienrecht bei Trennung und Scheidung zur Seite

Auch wenn Ehen für die Ewigkeit geschlossenen werden, so zeigt die Realität, dass ein Großteil der Ehen nicht für die Ewigkeit bestimmt ist. Im Jahre 2014 wurden in Deutschland rund 166.200 Ehen geschieden. Nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) werden nach den derzeitigen Scheidungsverhältnissen etwa 35 % aller in einem Jahr geschlossenen Ehen im Lauf der kommenden 25 Jahre geschieden. Die durchschnittliche Dauer der im Jahr 2014 geschiedenen Ehen betrug 14 Jahre und 8 Monate. Dabei hatten etwa die Hälfte der im Jahr 2014 geschiedenen Ehepaare gemeinsame Kinder unter 18 Jahren. Rund 134.800 minderjährige Kinder waren im Jahr 2014 von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.

Trennung und Scheidung, zumal wenn Kinder vorhanden sind, bedeuten einen tiefen Einschnitt in die bisherige Lebensführung. Gerade, wenn einer der Ehepartner von dem Trennungswunsch des anderen überrascht wird, stellt dies nicht nur eine emotionale Ausnahmesituation für den Betroffenen dar, sondern es stellen sich auch die Fragen nach der wirtschaftlichen Zukunft der Beteiligten. Die Fragestellungen, die es zu beantworten gilt, sind genauso mannigfaltig wie die möglichen Fallgestaltungen. Hieraus resultiert, dass pauschale Lösungen nicht möglich sind, sondern individuell nach den Bedürfnissen und Erfordernissen des einzelnen Falles ausgearbeitet werden müssen. Dies auch unter Berücksichtigung der Befindlichkeiten der beteiligten Charaktere.

Als Scheidungsanwältin ist es mein vorrangiges Ziel, möglichst viele zu klärenden Fragen einer schnellen und möglichst von beiden Ehepartnern getragenen Regelung zuzuführen.

In diesem Zusammenhang sind insbesondere Fragen aus folgenden Bereichen zu regeln:

  • Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder
  • Vereinbarung zur möglichst einvernehmlichen und dem Wohl der Kinder entsprechenden Umgangsregelungen. Auch der nicht betreuende Elternteil hat in den meisten Fällen den Wunsch, am Leben seiner Kinder auch nach Trennung und Scheidung zu partizipieren
  • Unterhaltsansprüche. Hierzu zählen neben dem Kindesunterhalt die Unterhaltsansprüche während der Trennungszeit (Trennungsunterhalt) als auch solche für die Zeit nach Rechtskraft der Ehescheidung (nachehelicher Unterhalt).
  • Güterrecht (Zugewinnausgleichsansprüche) sowie Vereinbarungen bezüglich des Privat- und Betriebsvermögens.
  • Vermögensrechtliche Ansprüche außerhalb des Güterrechts. Hierzu zählen z. B. die Auseinandersetzung einer gemeinsamen Immobilie oder die Frage der Behandlung so genannter ehebedingter Zuwendungen.
Je nach dem, ob eine einvernehmliche Regelung zwischen den Eheleuten möglich ist, können entsprechende Vereinbarungen entweder in Form einer notariellen Beurkundung oder in Form einer im Scheidungsverfahren gerichtlich protokollierten einvernehmlichen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden.

Im Falle der Nichteinigung der Ehepartner trifft das Gericht die entsprechenden Entscheidungen.

Die Folgen einer Ehescheidung können auch im Vorfeld geregelt werden. Hier besteht die Möglichkeit eines Ehevertrages, d. h. indem die Parteien schon vor Eingehung der Ehe oder zu Beginn derselben regeln, welche Vereinbarungen Gültigkeit im Falle einer Trennung- und Scheidung haben sollen, treffen. Durch den Abschluss eines Ehevertrages können je nach Inhalt im Vorfeld Streitfragen einer Klärung zugeführt werden. Gerade im Falle, dass einer der Ehepartner ein Unternehmen führt oder in sonstiger Weise selbstständig ist (Freiberufler) empfiehlt sich der Abschluss eines solchen Ehevertrages.

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Rechtsanwältin
Nicolette Thönnes

Fachanwältin für Familienrecht und Arbeitsrecht Nicolette Thönnes

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