Lohnansprüche

Gerade, wenn der Lohn oder Lohnbestandteile vom Arbeitgeber eine gewisse Zeit nicht gezahlt wurden, scheuen sich Arbeitnehmer, ihre Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber außergerichtlich geltend zu machen. Dies in der Befürchtung, die Geltendmachung ihrer Rechte könnte zu einer Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses, letztendlich in Form einer Kündigung, führen.

Die Praxis zeigt, dass gerade in solchen Fällen, in denen es um Lohn und Lohnbestandteile geht, Arbeitnehmer die wichtige Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht – frühzeitig – nicht in Anspruch nehmen. Erst wenn das Arbeitsverhältnis an sich in Frage steht oder bereits gekündigt wurde, entschließen sich viele Arbeitnehmer, nunmehr ihre Ansprüche geltend zu machen. Nicht selten gibt es dann ein "böses Erwachen".

Oftmals gelingt es dem betroffenen Arbeitnehmer nicht seine Ansprüche, z. B. im Falle der Geltendmachung von Überstundenvergütung, die geleisteten Überstunden und deren Anordnung durch den Arbeitgeber nicht in der notwendigen Form darzulegen und zu beweisen. Nicht selten fehlt es an der notwendigen Dokumentation, sodass bereits aus diesem Gunde die Erfolgsaussichten zur Durchsetzung der Ansprüche erheblich gemindert sind bzw. ausgeschlossen werden.

Eine weitere Problematik stellt sich auch in den Fällen, in denen tarifvertragliche Normen Anwendung finden. In den meisten Tarifverträgen sind so genannte Ausschlussfristen enthalten. Diese schreiben vor, dass der Arbeitnehmer innerhalb einer gewissen Frist seine Ansprüche schriftlich geltend machen muss und, falls der Arbeitgeber auf diese schriftliche Geltendmachung nicht reagiert, ebenfalls innerhalb einer gewissen Frist Klage erheben muss.

Die Praxis zeigt, dass den wenigsten Arbeitnehmern diese Verfallsklauseln bekannt sind. Wartet der Arbeitnehmer mit einer Beratung zu lange, so hat dies oft zur Folge, dass eine Vielzahl von Ansprüchen bereits deshalb gerichtlich nicht durchsetzbar sind, weil die Arbeitnehmer ihre diesbezüglichen Ansprüche nicht rechtzeitig beim Arbeitnehmer und / oder gerichtlich geltend gemacht haben.

Im Falle der Inanspruchnahme einer rechtzeitigen Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hätte der Arbeitnehmer oftmals die Möglichkeit besessen, seine Ansprüche fristgerecht gegenüber seinem Arbeitgeber geltend zu machen und / oder innerhalb der vertraglichen Fristen Klage zu erheben. Besonders ärgerlich ist es, wegen Versäumnissen der vorbeschriebenen Art nicht unerhebliche Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zu verlieren bzw. nicht durchsetzen zu können.


Rechtsanwältin
Nicolette Thönnes

Fachanwältin für Familienrecht und Arbeitsrecht Nicolette Thönnes

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